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Identifikator-Sohn-Chat

Identifikator Sohn Tier:

In Frankreich ist die Kennzeichnung von Fleischfressern (d.h. Hund, Katze und Frettchen) OBLIGATORISCH und das seit 1999 für Hunde ab 4 Monaten und für Katzen ab 7 Monaten.

Darüber hinaus schreibt das Gesetz eine Ausweispflicht vor, vor jeder Überweisung (unabhängig davon, ob kostenlos oder gegen Gebühr) und dass dies dann in der Verantwortung der Person liegt, die das Tier übergibt.

Über den rechtlichen Aspekt hinaus geht es um die Kennzeichnung Ihres Haustieres PRIMÄR denn es ist der einzige offizielle Nachweis, dass Sie der Eigentümer sind, und ermöglicht es Ihnen, im Falle eines Falles ausfindig gemacht zu werden Verlust oder Diebstahl Ihres Haustieres.

Ihr Haustier kann mit a identifiziert werden elektronischer Transponder zugelassen, besser bekannt als elektronischer "Chip". Dieser Einsatz hat die Größe eines Reiskorns und wird unter der Haut in Höhe des Halses links vom Tier platziert, und seine Platzierung erfordert keine Sedierung (außer in besonderen Fällen).

Die Tätowierung ist ebenfalls zugelassen und wird unter Vollnarkose auf der Innenseite des Ohrs oder des Oberschenkels durchgeführt.

Die Ihrem Tier zugewiesene Identifikationsnummer ist dann eindeutig und wird von einer offiziellen nationalen Organisation mit der Bezeichnung „ I-Cad die die Kontaktdaten der Haustierbesitzer in Frankreich zentralisiert.

Sofern nicht anders angegeben, sind nur Tierärzte zur Identifizierung von Haustieren befugt.
Achtung, um mit Ihrem Tier ins Ausland reisen zu können, muss dieses per Mikrochip identifiziert werden. Die Identifizierung durch Tätowierung behält ihre Gültigkeit für Reisen innerhalb Europas (außer im speziellen Fall von Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich, Schweden und Finnland), wenn dies vor dem 3. Juli 2011 erfolgte und sofern sie gut lesbar ist. Bei Ausweisen nach dem 3. Juli 2011 ist nur noch der elektronische Chip gültig.
(siehe die Formalitäten auf der Website: AniVetTravel)

Für Reisen außerhalb Europas ist eine vorherige Erkundigung bei der Botschaft des Landes erforderlich.
Die Kennzeichnung anderer Haustiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Chinchilla...) ist nicht möglich obligatorisch, aber sehr zu empfehlen.

Schildkröten hingegen sind kennzeichnungspflichtig, sie gelten nicht als Haustiere, sondern als in Gefangenschaft geratene Wildtiere. Ihre Identifizierung wird von der verwaltetIch-Fap.
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