Notfälle und Terminvereinbarung

96 Avenue Carnot 11100 Narbonne

Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr und Samstag von 8.00 bis 15.00 Uhr


Kategorie Hund

Die Kategorie Hund:

Kategorie Hunde

Sogenannte „gefährliche“ Hunde unterliegen besonderen Vorschriften, deren Halter verpflichtet sind, die Ge- und Verbote zu kennen. Sie werden in 2 Kategorien eingeteilt:

Hunde der Kategorie 1

Diese werden „Kampfhunde“ genannt. Kategorie 1 besteht aus 3 TYPEN (mit einer Rasse vergleichbare Hunde, die NICHT in einem Herdbuch eingetragen sind):
  • Hunde vom Typ American Staffordshire Terrier, auch bekannt als „Pitbulls“;
  • Hunde vom Mastiff-Typ, auch bekannt als „Boerbulls“;
  • Hunde vom Typ Tosa.
Hunde der Kategorie 2

Dies sind „Wach- und Verteidigungshunde“. Kategorie 2 besteht aus 3 RASSEN (EINGETRAGEN in einem Herdbuch) und 1 Typ:
  • American Staffordshire Terrier-Hunde;
  • reinrassige und Rottweiler-artige Hunde;
  • Hunde der Tosa-Rasse

Hund der Kategorie 1 Hund der Kategorie 2
Verpflichtungen
Identifikation Obligatorisch Obligatorisch
Impfung gegen Tollwut Obligatorisch Obligatorisch
Sterilisation Obligatorisch Nicht benötigt
Haftpflichtversicherung Obligatorisch Obligatorisch
Besitz einer Hafterlaubnis* Obligatorisch Obligatorisch
Beschränkungen
Erwerb Verboten Autorisiert
Überweisung entgeltlich oder unentgeltlich Verboten Zugelassen, sofern der Hund mit einem tierärztlichen Attest verkauft wird, aus dem die Kategorie des Hundes hervorgeht
Einfuhr oder Einfuhr in französisches Hoheitsgebiet Verboten Autorisiert
Zugang zu öffentlichen Plätzen, öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten Verboten Zugelassen, sofern der Hund einen Maulkorb trägt und von einem Erwachsenen an der Leine geführt wird
Zugang zu öffentlichen Straßen und Gemeinschaftsbereichen von Mehrfamilienhäusern Zugelassen, sofern der Hund einen Maulkorb trägt und von einem Erwachsenen an der Leine geführt wird Zugelassen, sofern der Hund einen Maulkorb trägt und von einem Erwachsenen an der Leine geführt wird
Flug Verboten Autorisiert (nur auf Air France-Flügen und Frachtflügen)
Bemerkungen: Die Hafterlaubnis

Die Ausstellung dieses Dokuments an einen vom Rathaus seiner Wohngemeinde kategorisierten Hundehalter unterliegt 3 Bedingungen:
  • über einen Eignungsnachweis verfügen: nach Absolvierung einer 7-stündigen Schulung zur Hundeerziehung und -verhalten sowie zur Unfallverhütung.
  • Ein Hund der Kategorie 1 oder 2 muss im Alter zwischen 8 Monaten und 1 Jahr von einem auf einer Abteilungsliste eingetragenen Tierarzt einer Verhaltensbewertung unterzogen worden sein.
  • im Besitz der Dokumente sein, die die Identifizierung des Hundes belegen, seine Impfung gegen Tollwut, die tierärztliche Sterilisationsbescheinigung für Hunde der Kategorie 1 sowie die Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung des Halters.
Zur Haltung eines Hundes der Kategorie 1 oder 2 sind nicht berechtigt:
  • Minderjährige;
  • Erwachsene unter Vormundschaft;
  • verurteilte Personen;
  • Personen, denen das Recht auf Besitz oder Haltung eines Hundes entzogen wurde.
Der unerlaubte Besitz eines kategorisierten Hundes wird mit 3 Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 3.750 Euro sowie der Gefahr der Beschlagnahme des Tieres geahndet.
Share by: