Notfälle und Terminvereinbarung

96 Avenue Carnot 11100 Narbonne

Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr und Samstag von 8.00 bis 15.00 Uhr


Gehen Sie mit Ihrer Katze ins Ausland

Mit der Katze ins Ausland gehen:

Wenn Sie mit Ihrer Katze ins Ausland gehen möchten, ist es wichtig, sich mehr als einen Monat vor dem Abreisedatum über die notwendigen Vorkehrungen zu informieren.
Im Allgemeinen sollte die Katze:
  • sein über 15 Wochen alt,
  • sein durch elektronischen Transponder identifiziert (oder durch Tätowierung, wenn es vor dem 3. Juli 2011 angefertigt wurde und einwandfrei lesbar ist),
  • habe seine aktuelle Tollwutimpfungr,
  • besitzen ein Europäischer Pass, bereitgestellt und ausgefüllt von einem Tierarzt.
Je nach Bestimmungsland können andere Methoden (Entwurmung, Titration gegen Tollwut, internationale Gesundheitsbescheinigung usw.) für die Einreise in das Land oder die Rückkehr auf französisches Staatsgebiet verlangt werden.
Sie können sich bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes erkundigen. Es gibt auch eine Website, die die Empfehlungen nach Ländern gruppiert: www.anivetvoyage.com.

Es ist auch wichtig, sich bei dem Unternehmen zu erkundigen, mit dem die Reise durchgeführt wird, da bestimmte Formalitäten erforderlich sein können, wie z. B. die Bestätigung des Gesundheitszustands des Tieres im Reisepass. Außerdem sind nicht immer alle Transportkäfige zugelassen.

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