Notfälle und Terminvereinbarung

96 Avenue Carnot 11100 Narbonne

Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr und Samstag von 8.00 bis 15.00 Uhr


Was ist, wenn mein Haustier verloren geht?

Was ist, wenn mein Haustier verloren geht?

Mein Haustier ist verloren!

Wenn Ihr Tier identifiziert wird (zur Erinnerung, die Kennzeichnung ist in Frankreich für Hunde und Katzen obligatorisch), ist das erste, was zu tun ist, sein Verschwinden dem zu meldenI-CAD (Identifizierung einheimischer Fleischfresser). Dadurch werden die Informationen zu Ihrem Haustier aktualisiert und allen, die es finden könnten (Tierärzte, Tierärzte usw.), mitgeteilt, dass Sie danach suchen.

Um diese Erklärung abzugeben, müssen Sie unbedingt Ihre Identifikationsnummer (Mikrochip oder Tätowierung) angeben. Sie finden diese Nummer auf seinem Personalausweis. Wenn Sie es verloren haben, bitten Sie Ihren Tierarzt, Sie darüber zu informieren.
Diese Aussage kann gemacht werden:
  • auf der Internetseite www.i-cad.fr, im Bereich "INHABER", auf den Sie mit Ihren Kennungen zugreifen können, die Sie per Post mit dem Personalausweis erhalten haben,
  • telefonisch unter 0810 778 778 Montag bis Freitag von 8:30 bis 17:30 Uhr,
  • per E-Mail unter contact@i-cad.fr spezifizieren "dringend verlorenes Tier"im Betreff der Nachricht.
Sobald Ihr Tier gefunden wurde, vergessen Sie nicht, es dem I-CAD zu melden!

Sie können Ihr Haustier auch selbst suchen:
  • wenden Sie sich an Tierärzte, Tierheime oder Tierverbände in Ihrer Nähe, die Ihr Tier wahrscheinlich gefunden haben;
  • Schalten Sie eine Anzeige in sozialen Medien - Nützliche Links: Furz-Alarm, Filalapt, Facebook,...
  • Veröffentlichen Sie Anzeigen in einem bestimmten Bereich rund um Ihr Zuhause, den Sie nach Belieben erweitern können. Konzentrieren Sie sich auf Orte mit viel Verkehr (z. B. lokale Geschäfte);
  • Fragen Sie in Ihrer Nachbarschaft nach und hinterlassen Sie dort Ihre Kontaktdaten, vielleicht haben sie es gesehen!

Gut zu wissen!

Wenn Ihr Tier nicht identifiziert wird und herumirrt, wird es im Tierheim untergebracht und für einen Zeitraum von 8 Werktagen gehalten. Wenn Sie Ihr Tier nach dieser Zeit nicht reklamiert haben, gilt es als ausgesetzt und geht in das Eigentum des Tierheimleiters über. Es kann dann völlig legal von einer anderen Person adoptiert werden... Denken Sie also daran, Ihr Tier identifizieren zu lassen!

Nützliche Links:
Zwinger Grand Narbonne 04-68-41-41-68 https://www.chenil-grand-narbonne.fr/
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